Die DUE FINANCE WIRTSCHAFTSBERATUNG GMBH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT wurde von mir als Gesellschafter-Geschäftsführer am 7. März 1998 beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 35980 gegründet und am 11. September 2007 gelöscht.
DUE FINANCE Wirtschaftsberatung GmbH war eine deutschlandweit tätige hochspezialisierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz im Wilhelm-Marx-Haus in Düsseldorf. Die Geschäftsräume befanden sich in der (gesamten) achten Etage; dies ist das Stockwerk mit der Uhr.
Das Wilhelm-Marx-Haus liegt zentral zwischen der Königsallee und der Düsseldorfer Altstadt. Es ist eines der Wahrzeichen der Landeshauptstadt und kann auf eine interessante Historie zurück blicken. Es war bei der Fertigstellung 1924 das erste Bürohochhaus Europa. "Wilhelm Marx", der Namenspate des Gebäudes, war von 1899 bis 1910 Düsseldorfer Oberbürgermeister und später Reichskanzler der Weimarer Republik.
Die DUE FINANCE beriet im Rahmen von deutschen und grenzüberschreitenden Leasingtransaktionen ausschließlich die deutsche kommunale Seite. Mein Beratungsunternehmen hat niemals Investoren- oder Bankenpositionen vertreten und konnte daher glaubwürdig die kommunalen Interessen beraten und unterstützen.
Die Zeitschrift Euromoney / Asset Finance wählte in der damaligen Zeit im März jeden Jahres den "Deal des Jahres" aus dem Vorjahr. Die Preise werden jeweils im März auf der Big Ticket Leasing Conference in London übergeben. Zu den Cross-Border-Leasing Transaktionen der DUE FINANCE gehörten in jedem einzelnen Jahr zwischen 1997 und 2003 der "Deal of the Year".
In 1997 wurden der größte deutsche U.S. Lease über Rollmaterial (Straßen- und Stadtbahnbahnen) aller Zeiten von (späteren) Mitarbeitern der DUE FINANCE beraten. In 1998 beriet die DUE FINANCE beim ersten und einzigen deutschen U.S. Lease über einen Straßenbahnbetriebshof. In 1999 ging der Preis an DUE FINANCE Mandanten für den ersten U.S. Lease über eine Kläranlage in Deutschland. In 2000 erfolgte die Preisverleihung für den ersten deutschen U.S. Lease in Kombination mit einem deutschen Betreibermodell über eine Müllverbrennungsanlage.
In 2001 konnte die erste Messeimmobilientransaktion mit einer besonderen, den Barwertvorteil erhöhenden Strukturierung (sog. Two-Years-Rent-Holiday) den begehrten Preis gewinnen. In 2002 beriet die DUE FINANCE bei drei U.S. Lease über die kommunale Schienennetzinfrastruktur. Einer der drei Transaktion erhielt am 11. März 2003 in London die Auszeichnung als "Deal of the Year 2002" und am 18. September 2003 in Paris die Auszeichnung als "Municipal Investment Award of the Year 2002". Die beiden anderen Transaktionen wären allerdings auch preiswürdig gewesen. Schließlich erhielten DUE FINANCE Mandanten auch in 2004 den renommierten Preis für eine herausragende Cross-Border-Leasing Transaktion aus 2003.
Hinzu kamen weitere deutsche Cross-Border-Leasing Transaktionen. Bei insgesamt 36 Transaktionen wurde ein Gesamtvolumen von mehr als Euro 12 Milliarden erreicht. Die Vertraulichkeit verbietet die Auflistung der einzelnen Transaktionen an dieser Stelle.
Weitere Geschäftsbereiche umfassende die kommunale Interessenvertretung im Spannungsfeld von Finanzierung, Liberalisierung, Privatisierung und Besteuerung, Spezialgebiete der internationale Besteuerung, die Beratung und Vertretung bei internationalen Projektfinanzierungen und schließlich Vertragscontrolling und Risikomanagement bei U.S. Leasing.
Die DUE FINANCE konzentrierte sich seit ihrer Gründung im Jahre 1998 auf die unabhängige Beratung der öffentlichen Hand. Sie stand damit nicht in gesellschaftsrechtlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit zu den Groß- bzw. Landesbanken oder internationalen Großkanzleien, hat nicht als Abschlußprüfer der Bankenseite einen Interessenkonflikt und mußte auf deren Interessen daher keine strategische Rücksicht nehmen. Die DUE FINANCE trat nicht von Fall zu Fall auf der einen oder anderen Seite auf, sondern war immer und eindeutig der kommunale Interessenvertreter.
Als eine der ersten Veröffentlichungen zum kommunalen Cross-Border-Leasing erschien im September 1999 im ENTSORGA-Magazin der Aufsatz "Cash für Kämmerer Teil I: Karussell-Geschäft mit vielen Kniffen - Grenzüberschreitende Finanzierungen der öffentlichen Hand". Hierin werden die Grundzüge der Transaktion, die internen und externen Abstimmungsprozesse beschrieben sowie die Strukturalternativen dargestellt. Hier findet sich auch eine erste Analyse der steuerlichen Behandlung sowie ein Plädoyer zugunsten einer transparenten Gestaltung.
In dem englischsprachigen Beitrag "Financial and Economical Aspects Of Inbound Cross-Border-Leasing In Germany", der bei Mondaq im Oktober 2001 erschien, wird auf Fragen der Ausschreibungspflicht, der Risikoverteilung zwischen Leasingnehmer und Investor, die Auswirkungen des Wegfalls der Gewährträgerhaftung der Landesbanken und verschiedene zivilrechtliche Fragestellungen beim Cross-Border-Leasing eingegangen.
Im März 2003 erschien im ENTSORGA-Magazin der Beitrag "Cash für Kämmerer Teil II: Für eine Handvoll Kohle - US Lease als Brückenfinanzierung für den kommunalen Haushalt". Schwerpunkt des Aufsatzes ist eine Auseinandersetzung mit unberechtigter und berechtigter Kritik an grenzüberschreitenden Leasingfinanzierungen. Hierbei werden die Leasingrisiken analysiert, systematisiert und bewertet und der Marktstandard im Hinblick auf dingliche Sicherheiten, Risiken und Flexibilitätserfordernisse dargestellt.
Der englischsprachige Aufsatz "The Future of Cross-Border-Leasing in Germany" erschien im World Leasing Yearbook 2004. Er behandelt die deutschrechtlichen Anforderungen an eine wirksame Cross-Border-Leasing Transaktion und stellt die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift des Landes Sachsen zum Cross-Border-Leasing ("Saxony Ruling") vom 26. August 2003 dar. Hierbei wird auch auf das "Endgame Scenario" eingegangen, bei dem der U.S. Investor jenseits der Steuergestaltung Vorteile anstrebt.
Als dritter und letzter Teil der Cash-für-Kämmerer-Trilogie erschien im Juli/August 2004 Heft des ENTSORGA-Magazins "Cash für Kämmerer Teil III: Die Party ist vorbei - Cross-Border-Leasing wird in USA mit Steuerrecht verhindert". Der Aufsatz nimmt die spätere Gesetzgebungsstand in den USA vorweg und erläutert die grundlegend veränderte Beurteilung der in den letzten Jahren abgeschlossenen Verträge durch die öffentliche Meinung sowie Politik in den USA, Art und Höhe des Risikos nachträglicher Zusatzzahlungen durch den Leasingnehmer, die Voraussetzungen und Folgen eines Vertragsbruchs durch den Leasingnehmer oder den Investor, die hälftige Aufteilung der amerikanischen Steuerrisiken zwischen deutscher und U.S. Seite aufgrund der internen Steuerentschädigungsvereinbarung, die sachgerechte Vorgehensweise der deutschen Seite bei operativen, strukturellen oder finanziellen Veränderungen während der Vertragslaufzeit, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Nichtanerkennung des Steuersparmodells in den USA, sowie die strategisch richtige Vorgehensweise der deutschen Seite bei einer Schieflage ihrer kommunalen Leasingtransaktion.
Meine erste Unternehmensgründung hinterlässt starke Erinnerungen und Emotionen. Die Erfahrung, Chef des eigenen Unternehmens zu sein, mit großer Macht und entsprechend großer Verantwortung. Der ständige hybride Kampf der eigenen Beratungsboutique mit Großkanzleien und Banken um die Deutungshoheit und Marktführerschaft bei rechtlichen Strukturen, steuerlichen Gestaltungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, den ich recht erfolgreich bestanden habe. Zahlreiche Auftritte in kommunalen Gremien, und öffentlichen Anhörungen. Rund 25 Flüge von Düsseldorf nach New York, davon zwei mit der damals noch eingesetzten Concorde (via London bzw. Paris). Heftige und lautstarke Auseinandersetzungen mit den amerikanischen Anwaltskanzleien vor Ort in Manhattan. Aber letztlich auch die Schaffung der eigenen finanziellen Unabhängigkeit für die Zeit nach der Steuerrechtsänderung und dem Zusammenbruch der Leasingmodelle. Diese wilden Zeiten haben sich nicht wiederholt.