So lautet der etwas sperrige Titel meiner Dissertation Münster 1990, die von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster als Doktorarbeit angenommen wurde. Aus heutiger Sicht, in einer internationalen Finanzwirtschaft mit ihren modernen Problemen, klingt der Titel altmodisch. Und das Thema, "Das Pfandrecht am Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers", mag tatsächlich den Geist vergangener akademischer Zeiten widerspiegeln.
Die Dissertation entstand in enger Zusammenarbeit mit meinem damals längst emeritierten Mentor, Herrn Prof. Dr. Dietrich Reinicke, der ehemals Ordinarius für Bürgerliches Recht und Ziviles Handelsrecht in Münster war. Aufgrund seines hohen Alters fungierte allerdings Herr Prof. Dr. Helmut Kollhosser, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, als mein Doktorvater, der sich jedoch mit meiner scheinbar aus der Zeit gefallenen Thematik nie so recht anfreunden konnte.
Die Benotung meiner Dissertation „Das Pfandrecht am Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers“ mit „cum laude“, dem niedrigsten Grad einer Prädikatspromotion, trägt dem Rechnung. Dies gilt ebenso für die Tatsache, dass die Dissertation praktisch an den Wochenenden entstanden ist, während ich intensiv berufstätig war. „Ein gutes Pferd springt knapp“; letztlich zählte für mich nur der akademische Titel.
Inhaltlich geht es um die Problematik, aber naja, das will heute niemand mehr wissen. Wer sich trotzdem dafür interessiert, kann die Dissertation in jeder deutschen Universitätsbibliothek einsehen. Aus heutiger Sicht halte ich das damals akademisch behandelte Thema für wenig relevant und zudem für unendlich langweilig. Dennoch wird die Dissertation auch mehr als 30 Jahre nach ihrem Erscheinen in den aktuellen Lehrbüchern zum Sachenrecht und in allen BGB-Großkommentaren ausgiebig und wohlwollend zitiert und diskutiert. Mein Name, Dr. Ulrich Eder, wird in diesem Kontext immer wieder erwähnt.
So lautet der etwas sperrige Titel meiner Dissertation Münster 1990, die von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster als Doktorarbeit angenommen wurde. Aus heutiger Sicht, in einer internationalen Finanzwirtschaft mit ihren modernen Problemen, klingt der Titel altmodisch. Und das Thema, "Das Pfandrecht am Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers", mag tatsächlich den Geist vergangener akademischer Zeiten widerspiegeln.
Die Dissertation entstand in enger Zusammenarbeit mit meinem damals längst emeritierten Mentor, Herrn Prof. Dr. Dietrich Reinicke, der ehemals Ordinarius für Bürgerliches Recht und Ziviles Handelsrecht in Münster war. Aufgrund seines hohen Alters fungierte allerdings Herr Prof. Dr. Helmut Kollhosser, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, als mein Doktorvater, der sich jedoch mit meiner scheinbar aus der Zeit gefallenen Thematik nie so recht anfreunden konnte.
Die Benotung meiner Dissertation „Das Pfandrecht am Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers“ mit „cum laude“, dem niedrigsten Grad einer Prädikatspromotion, trägt dem Rechnung. Dies gilt ebenso für die Tatsache, dass die Dissertation praktisch an den Wochenenden entstanden ist, während ich intensiv berufstätig war. „Ein gutes Pferd springt knapp“; letztlich zählte für mich nur der akademische Titel.
Inhaltlich geht es um die Problematik, aber naja, das will heute niemand mehr wissen. Wer sich trotzdem dafür interessiert, kann die Dissertation in jeder deutschen Universitätsbibliothek einsehen. Aus heutiger Sicht halte ich das damals akademisch behandelte Thema für wenig relevant und zudem für unendlich langweilig. Dennoch wird die Dissertation auch mehr als 30 Jahre nach ihrem Erscheinen in den aktuellen Lehrbüchern zum Sachenrecht und in allen BGB-Großkommentaren ausgiebig und wohlwollend zitiert und diskutiert. Mein Name, Dr. Ulrich Eder, wird in diesem Kontext immer wieder erwähnt.

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