So lautet der etwas sperrige Titel meiner Dissertation, die 1990 von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster als Doktorarbeit angenommen wurde. Aus heutiger Sicht, in einer internationalen Finanzwirtschaft mit ihren modernen Problemen, klingt der Titel altmodisch. Und das Thema mag tatsächlich den Geist vergangener akademischer Zeiten widerspiegeln.
"Das Pfandrecht am Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers" entstand in enger Zusammenarbeit mit meinem damals längst emeritierten Mentor Herrn Prof. Dr. Dietrich Reinicke, ehemals Ordinarius für Bürgerliches Recht und Ziviles Handelsrecht in Münster. Aufgrund seines hohen Alters fungierte als Doktorvater jedoch Herr Prof. Dr. Helmut Kollhosser, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, der sich allerdings mit meiner scheinbar aus der Zeit gefallenen Thematik nie so recht anfreunden konnte.
Die Benotung von "Das Pfandrecht am Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers" mit "cum laude", dem niedrigsten Grad einer Prädikatspromotion, trägt dem ebenso Rechnung wie der Tatsache, dass die Dissertation neben meiner intensiven Berufstätigkeit praktisch an den Wochenenden entstanden ist. „Ein gutes Pferd springt knapp“; letztlich zählte für mich nur der akademische Titel.
Inhaltlich geht es um die Problematik, aber naja, das will heute niemand mehr wissen. Wer sich trotzdem dafür interessiert, kann die Dissertation in jeder deutschen Universitätsbibliothek einsehen. Aus heutiger Sicht halte ich das damals akademisch behandelte Thema für wenig relevant und zudem für unendlich langweilig. Die Dissertation wird allerdings in den aktuellen Lehrbüchern zum Sachenrecht und in allen BGB-Großkommentaren ausgiebig und wohlwollend zitiert und diskutiert, auch mehr als 30 Jahre nach Erscheinen.
Die Erstfassung der Doktorarbeit hatte ich handschriftlich verfasst und dann mit einer Kugelkopfschreibmaschine und viel TippEx abschreiben lassen. Diese Version fand jedoch nicht das Placet des Doktorvaters und für den zweiten Versuch stand mir bereits ein moderner Commodore PC 10 mit zwei Floppy-Laufwerken und der Software WordPerfect zur Verfügung. Die Textdatei ist im Laufe der Jahre verloren gegangen. Eine Hardcopy habe ich selbst auch nicht mehr.
Meine 1990 fertiggestellte Dissertation "Das Pfandrecht am Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers" war die Grundlage für meine erfolgreiche berufliche Laufbahn, und ich bin meinem Mentor und meinem Doktorvater, die beide natürlich längst verstorben sind, ewig dankbar, dass sie mir die jahrelange Beschäftigung mit diesem sperrigen Thema ermöglicht haben.
Die Beschäftigung mit dem klassischen Zivilrecht hat mein Judiz, die Fähigkeit, rechtliche Strukturen zu erfassen, und damit mein Rechtsverständnis erheblich gefördert. Dies hat Defizite der universitären Ausbildung in Erlangen und Münster ausgeglichen und mir einen akademischen Vorsprung verschafft.
Im akademischen Umfeld meiner Zeit ist/war der Doktortitel die Eintrittskarte für beruflichen und gesellschaftlichen Erfolg. Meine unternehmerische Tätigkeit in Düsseldorf und Bangkok wurde dadurch nicht gefördert, sondern erst ermöglicht. Ein fehlender Dr. im Namen kann in der juristischen Welt weder durch Intelligenz noch durch Fleiß oder Erfahrung kompensiert werden. Das ist die Erkenntnis, die ich aus einer Vielzahl unterschiedlicher beruflicher Tätigkeiten in mehr als drei Jahrzehnten gewonnen habe.