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Seit der Veröffentlichung meines Essays "Strassenfotografie im internationalen Recht" im deutschen Fachmagazin ProfiFoto im Jahr 2011 wurden die Ausführungen zwischenzeitlich vom Bundesverfassungsgericht, ((Beschluss vom 8. Februar 2018, Az. 1 BvR 2112/15) bestätigt. Öffentliche Strassen und Plätze sind ein berechtigter Freiraum für die zustimmungslose Strassenfotografie. Kurz formuliert: Alles was man sich anschauen darf, darf man auch fotografieren. Das Recht zur Aufnahme beinhaltet aber keineswegs das Recht zur Veröffentlichung.
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